Hubarbeitsbühne Ausbildung
Ausbildung zum/r Bediener/in von Hubarbeitsbühnen
gemäß DGUV Regel 100-500 (ehemalig BGR 500)
und DGUV Grundsatz 308-008 (ehemalig BGG 966)
Vorteile
• Fachkompetenz im Umgang mit dem Stapler und den Vorschriften
• Durch verbesserte Fahrtechnik werden Schäden und Kosten für das Unternehmen
• Die Vorschriften und Grundsätze der Berufsgenossenschaft werden erfüllt
Zielgruppe
Alle Mitarbeiter/innen, die eine Hubarbeitsbühne bedienen oder dieses in Zukunft tuen wollen.
Voraussetzungen
• gesundheitliche Eignung für das bedienen einer Hubarbeitsbühne.
• Mindestalter 18 Jahre (Ausnahme im Rahmen der Beruflichen Ausbildung)
Inhalte
Theorie und Praxis werden nach dem DGUV Grundsatz 308-008 vermittelt
Theorie:
• Rechtliche Grundlagen
• Unfallgeschehen
• Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen
• Betrieb allgemein
• Prüfungen (vor Inbetriebnahme und die Jahresprüfung)
• Sondereinsätze
• Verkehrsregeln – Verkehrswege
Praxis:
• Einweisung/Bedienübungen
• Theoretische und praktische Prüfung
Dauer der Ausbildung
1 Tag
Abschluss
Personenbezogener Bedienerausweis
Firmenseminare können dem Bedarf und den Arbeitsfeld im Betrieb gem. BetrSichV in Dauer, Inhalt angepasst werden.
Leistungen unsererseits:
• Fachkompetente Ausbildung nach den neuesten Vorschriften und Grundsätzen der Berufsgenossenschaft
• Unterrichtsmaterialien
• Prüfungsunterlagen
• Fahrausweis
• Kleiner Imbiss und Getränke
Anmeldung und Preise:
Die Preise für Einzel und Firmenseminare erfragen sie Bitte per Mail oder Telefonisch bei uns. Die Anmeldung kann per Mail, Fax oder telefonisch erfolgen.
Maximale Teilnehmerzahl:
15 Teilnehmer