Teleskopstapler Ausbildung
Ausbildung zum / r Teleskopstaplerfahrer / in
gemäß DGUV Vorschrift 68
und DGUV Grundsatz 308-009. Nach DIN EN 1459 Teil 1-5, Stapler mit veränderlicher Reichweite.
Vorteile
• Fachkompetenz im Umgang mit dem Teleskopstapler und den Vorschriften.
• Durch verbesserte Fahrtechnik werden Schäden und Kosten für das Unternehmen vermieden.
• Die Vorschriften und Grundsätze der Berufsgenossenschaft werden erfüllt
Hintergrund
Gemäß dem DGUV Grundsatz 308-009 der Berufsgenossenschaft muss jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Teleskopstapler arbeitet, eine entsprechende Ausbildung inklusive einer theoretischen und praktischen Prüfung absolvieren.
Zielgruppe
Alle Mitarbeiter/innen, die einen Teleskopstapler fahren oder dieses in Zukunft tuen wollen.